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In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Fischereischeine:

1. den roten Jugendfischereischein,

  • dieser ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren, die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben. Das Angeln ist in diesem Fall, nur gemeinsam mit einem Inhaber des blauen Fischereischeins möglich.

2. den blauen Fischereischein

  • diesen kann man ab 14 Jahren erhalten, sofern man bereits die Fischerprüfung bestanden hat.

3. und den gelben Sonderfischereischein

  • dieser ist für Personen mit einer Behinderung, welche nicht in der Lage sind die Fischerprüfung ablegen zu können. Das Angeln ist in diesem Fall, nur gemeinsam mit einem Inhaber des blauen Fischereischeins möglich.

Ab 16 Jahren ist die Ablegung der Prüfung zwingend erforderlich um einen Fischereischein erhalten zu können.

Kinder unter 10 Jahren dürfen ohne Jugendfischereischein Fischereischeininhaber beim angeln unterstützen, ausgenommen sind hierbei jedoch alle tierschutzrelevanten Vorgänge (z.B. Haken entfernen sowie das Töten eines Fisches).


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet am 12.07.2015, 18:06.