Die Fischereischeine werden von den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen des Hauptwohnsitzes ausgestellt.
Gebühren und notwendige Unterlagen
Jugendfischereischein 10-16 Jahre ohne Prüfung |
Fischereischein |
Sonderfischereischein |
Foto |
Foto (bei Erst- oder Neuausstellung) |
Foto (bei Erst- oder Neuausstellung) |
8 Euro für 1 Jahr |
16,- für ein Jahr/ 48,-Euro für 5 Jahre |
16,- für ein Jahr/ 48,-Euro für 5 Jahre |
Ausweis (event. eines Elternteils) |
Prüfungszeugnis |
Ärztliche Bescheinigung |
Ausweis |
Ausweis |
Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Bürgerbüro der Stadt Gütersloh
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet am 12.07.2015, 18:02.