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In Deutschland ist das Fischereirecht in jedem Bundesland eigenständig geregelt. Deshalb gelten z.B. in Nordrhein-Westfalen andere Vorgaben als z.B. in Bayern oder Niedersachsen.

In NRW gibt es jetzt die Möglichkeit einen zertifizierten Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Mit einer Teilnahmebescheinigung eines solchen Lehrganges, kann zusammen mit dem Fischereischein in ganz Deutschland geangelt werden. Ohne eine Teilnahmebescheinigung wird der Fischereischein in manchen Bundesländern nicht akzeptiert.

Europaweit ist es deutlich einfacher. In den meisten europäischen Ländern muss nur eine Gebühr gezahlt werden, um eine Fischereierlaubnis zu erhalten. In manchen Ländern ist die Vorlage des Fischereischeines jedoch erforderlich.

Wir empfehlen sich im Vorfeld über die Reisebüros bzw. Touristeninformationen direkt vor Ort Informationen darüber einzuholen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet am 12.07.2015, 18:12.