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  • Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung beträgt 13 Jahre.

  • Der Hauptwohnsitz muss sich im Kreis Gütersloh befinden.Sollte das nicht der Fall sein, wird eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an unserem Vorbereitunslehrgang und zur Teilnahme an der Fischerprüfung beim Kreis Gütersloh benötigt. Diese erhältst du bei deiner zuständigen Kreisverwaltung oder bei kreisfreien Städten (z.B. Bielefeld) deiner zuständigen Stadtverwaltung. Die Kosten für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung betragen etwa 15€.

  • Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung muss mindestens 4 Wochen vor der Prüfung beim Kreis Gütersloh gestellt werden. Für die Teilnehmer unseres Vorbereitungslehrganges übernehmen wir die fristgerechte Anmeldung.

  • Personen, für deren Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist, sind von der Teilnahme an der Fischerprüfung ausgeschlossen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes kann diesen Personen ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Dieser berechtigt nur in Anwesenheit eines Fischereischeininhabers zu angeln.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet am 12.07.2015, 16:27.